Seelen der Nacht ~ Selbsthilfe- und Anti-Suizid-Forum
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 Rechtliches zu Linksetzungen

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Rechtliches zu Linksetzungen Empty
BeitragThema: Rechtliches zu Linksetzungen   Rechtliches zu Linksetzungen EmptyDi 12 Jan 2016 - 17:36

Sammy schrieb:
...Zu guter Letzt möchten wir die User und Userinnen die über ein juristisches Halbwissen verfügen darum bitten, dieses entweder mit rechtsicherer juristischer Begründung und Angaben der passenden Informationsquellen zu benennen oder falls dies nicht möglich ist, für sich zu behalten....

Unbekannt schrieb:
...
Wer Links integrieren möchte, sollte in jedem Fall darauf achten, dass klar erkennbar ist, dass es sich um die Seite eines Dritten handelt.

Vor dem Setzen von Links sollte man sich vergewissern, welche Inhalte die verlinkte Seite aufweist. Denn obwohl man grundsätzlich nur für die eigenen Inhalte haftet, kann u. U. eine Haftung für fremde Inhalte in Betracht kommen. Und zwar dann, wenn die verlinkte Website rechtswidrige Inhalte aufweist und der verlinkende Seitenbetreiber Kenntnis hiervon hatte oder eine offenkundige Rechtswidrigkeit vorliegt. Eine Haftung für fremde Inhalte ist ebenfalls möglich, wenn ein „Zueigenmachen“ der Inhalte in Betracht kommt und nicht lediglich ein Bereithalten der fremden Inhalte zur Nutzung vorliegt. Entscheidend für das Zueigenmachen ist, ob der verlinkende Seitenbetreiber bei den Nutzern seiner Seite den Eindruck erweckt, dass er die Inhalte der verlinkten Seite billigt und verantwortet, oder ob er eine ausreichende Distanz wahrt und demnach die Inhalte trotz des Hyperlinks als fremd erkennbar sind. (OLG Braunschweig, Urteil v. 19.07.2001, Az.: 2 U 141/00)

Möchte man als Betreiber einer Website Hyperlinks integrieren, sollte man sich die verlinkte Seite ganz genau anschauen und auf Rechtswidrigkeiten prüfen. Denn werden erst zu einem späteren Zeitpunkt illegale Inhalte auf der Zielseite eingefügt, könnte der verlinkende Seitenbetreiber die Haftung umgehen, solange er von diesen Inhalten keine Kenntnis erlangt und das auch nicht nachweisbar ist. Eine Pflicht zur Nachforschung und ständigen Kontrolle der fremden Seiten besteht nämlich nicht...
Quelle:www.anwalt.de

Klartext: Wer Seiten weiterverlinkt muss klarstellen, dass er sich nicht für deren Inhalt verantwortlich erklärt.
Z.B. wenn ich hier eine Seite zu politischen Themen verlinke, dann muss ich strenggenommen dazu schreiben, dass ich nicht für deren Inhalt verantwortlich bin und auch keine Verantwortung dafür übernehme.

So habe ich das früher bei meiner ehem. Website immer gehandhabt.

Bedeutet auch, wenn man im Chat einen Link postet, müsste man das strenggenommen auch tun.
Das macht natürlich kein normaler Mensch.
Jedoch bleibt das Chatprotokoll bestehen. Heißt, wenn die Seite illegale Inhalte enthält und das irgendwann per Zufall durchs Protokoll rauskommt, z.B. wegen eines Notfalls, dann hat der Linksetzer ein Problem.

Die Seitenbetreiber insofern, indem sie die Links dulden, insofern sie sich nicht ausdrücklich von gesetzen Links durch User distanzieren, also irgendwo in ihrem Forum einen Thread schreiben, dass User für ihre gesetzen Links die eigene Verantwortung übernehmen.

Natürlich kann man sowas auch getrost bei Seite schieben und denken, dass es sowieso niemand meldet.
Nur sollte man immer im Hinterkopf behalten, was man da eigentlich duldet und was es vor allem bei Jugendlichen auslösen könnte.


Die Paragraphen habe ich noch nicht gefunden, aber ich bleibe dran.
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BeitragThema: Re: Rechtliches zu Linksetzungen   Rechtliches zu Linksetzungen EmptySa 6 Feb 2016 - 19:46

Paragraphen darf ich nicht posten, weil ich dann auf diese verweisen würde.

Das darf ich aber nicht, da ich keine Rechtsbelehrung geben darf.
Dazu bräuchte ich eine Erlaubnis in Form eines bestandenen Jurastudiums.

Daher müsst ihr im Falle selber die Paragraphen suchen.
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